Einführung

Die Gründung einer BV in den Niederlanden ist ein häufiger Schritt für Unternehmer, die mit begrenzter Haftung arbeiten, Investoren anziehen oder ihr Geschäft über einfache Freelancer-Tätigkeiten hinaus skalieren möchten.

Eine BV – besloten vennootschap – ist das niederländische Pendant zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine eigene Rechtsperson, was bedeutet, dass das Unternehmen selbst Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hält – nicht der einzelne Gründer.

Für viele Expats und internationale Unternehmer beruht die Attraktivität einer niederländischen BV auf mehreren praktischen Faktoren:

  • persönliche Vermögenswerte sind in der Regel vor Geschäftsschulden geschützt;
  • sie schafft eine glaubwürdige und professionelle Unternehmensstruktur;
  • sie ermöglicht Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden, was bei höheren Einkommen steuerlich effizient sein kann;
  • sie erlaubt Aktionäre, Mitgründer und zukünftige Finanzierungsrunden;
  • sie kann in den meisten Fällen aus der Ferne eingerichtet werden, ohne einen physischen Besuch in den Niederlanden zu erfordern.

Dieser Leitfaden erklärt, wie man 2026 eine BV in den Niederlanden gründet – einschließlich der gesetzlichen Anforderungen, des Gründungsprozesses, der Kosten und was Expats vor dem Start wissen sollten.

Kernaussagen

  • Eine niederländische BV erfordert eine notarielle Gründungsurkunde – sie kann nicht ohne Notar direkt bei der KVK registriert werden;
  • Das Mindeststammkapital beträgt lediglich €0,01, in der Praxis werden jedoch häufig €1 – €120 verwendet;
  • Der gesamte Prozess dauert in der Regel 1–3 Wochen von Anfang bis Ende;
  • Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis, um aktiv über die BV zu arbeiten;
  • Eine BV kann in den meisten Fällen aus der Ferne gegründet werden;
  • Nach der Gründung muss die BV bei der KVK und der Belastingdienst registriert werden.

Was ist eine niederländische BV?

Eine BV (besloten vennootschap) ist eine private Kapitalgesellschaft – die am weitesten verbreitete Rechtsform in den Niederlanden für Unternehmer, Start-ups und wachsende Unternehmen.

Anders als ein Einzelunternehmen (eenmanszaak) ist eine BV eine eigenständige juristische Person. Dieser Unterschied ist in der Praxis entscheidend:

  • die BV besitzt ihre Vermögenswerte und ist für ihre eigenen Schulden verantwortlich;
  • die persönliche Haftung des Anteilseigners ist im Allgemeinen auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt;
  • das Unternehmen kann mehrere Anteilseigner haben, verschiedene Aktienklassen ausgeben und Verträge im eigenen Namen abschließen;
  • das Unternehmen wird nach dem Körperschaftsteuer-Modell besteuert, das sich vom Einkommensteuermodell für Einzelunternehmer unterscheidet.

Der „private“ Aspekt („besloten“) bedeutet, dass Aktien nicht öffentlich gehandelt werden können – sie können nur per notarieller Urkunde auf neue Eigentümer übertragen werden, und bestehende Anteilseigner haben in der Regel Vorkaufsrechte bei jeder Aktienübertragung.

Hinweis: Viele Unternehmer gründen eine BV speziell, um das persönliche finanzielle Risiko von der Geschäftstätigkeit zu trennen – etwas, das eine eenmanszaak nicht bietet.

BV vs. Eenmanszaak: Wann ist eine BV sinnvoll?

Die Wahl zwischen einer BV und einer eenmanszaak ist eine der wichtigsten frühen Entscheidungen für Unternehmer in den Niederlanden.

Aspekt

Eenmanszaak

BV

Persönliche Haftung

Voll

Sehr begrenzt bis gar keine

Gründungskosten

Niedrig (~€85–100)

Höher (Notar erforderlich)

Steuereffizienz bei höherem Einkommen

Geringer

Höher ab ca. €90.000 Gewinn

Steuerliche Flexibilität

Nein

Ja, insbesondere mit Holding-Struktur

Möglichkeit, Investoren aufzunehmen

Nein

Ja

Administrative Komplexität

Geringer

Höher

Pflicht zum Geschäftsführergehalt

Nein

Ja (Mindestgehalt des DGA, mit bestimmten Ausnahmen)


In der Praxis ist eine BV meist sinnvoll, wenn:

  • der Jahresgewinn konstant etwa €90.000 übersteigt;
  • Haftungsschutz ein echtes betriebliches Anliegen ist;
  • Image und Außenwirkung wichtig sind;
  • Mitgründer oder externe Investoren beteiligt sind;
  • eine Holding-Struktur von Beginn an geplant ist.

Für Freelancer und kleinere Betreiber bleibt die eenmanszaak oft effizienter, da die Verwaltungskosten niedriger sind und Steuervergünstigungen für Selbständige in Anspruch genommen werden können.

Voraussetzungen für die Gründung einer BV in den Niederlanden

Die Gründung einer BV in den Niederlanden erfordert die Erfüllung mehrerer rechtlicher und administrativer Anforderungen.

Beteiligung eines Notars

Eine BV kann nicht ohne einen niederländischen Zivilnotar (notaris) gegründet werden. Der Notar erstellt und beurkundet die notarielle Gründungsurkunde – das rechtliche Gründungsdokument des Unternehmens.

Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Gründer in den Niederlanden oder im Ausland befindet.

Mindeststammkapital

Die Mindestkapitalanforderung für eine BV wurde 2012 abgeschafft. In der Praxis wählen die meisten Gründer ein nominelles Stammkapital von:

  • €0,01 pro Aktie (technisch ausreichend);
  • €1, €10, €12, €100 oder €120 (häufiger bei Standardgründungen);
  • €4.500 (erforderlich für US-Staatsangehörige, die den DAFT-Visum-Weg nutzen).

Das Stammkapital muss während oder nach der Gründung auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt werden.

Eine niederländische Geschäftsadresse

Jede BV muss eine registrierte niederländische Adresse haben. Diese wird im KVK-Handelsregister erfasst und für amtliche Korrespondenz verwendet. Optionen sind:

  • die Wohnadresse des Gründers (falls dort gemeldet);
  • eine physische Büroadresse;
  • ein Service für registrierte Adressen.

Satzung

Die Satzung (statuten) wird vom Notar als Teil der Gründungsurkunde erstellt. Sie definiert die Unternehmensstruktur, Aktienklassen, Stimmrechte und Managementregeln. Diese muss auf Niederländisch verfasst sein und wird häufig von einer englischen Übersetzung begleitet.

Mindestens ein Geschäftsführer und ein Anteilseigner

Eine BV benötigt mindestens einen Geschäftsführer (bestuurder) und mindestens einen Anteilseigner. In den meisten kleinen BVs ist der Gründer sowohl Geschäftsführer als auch Alleingesellschafter – dies wird als DGA (directeur-grootaandeelhouder) bezeichnet.

So gründen Sie eine BV in den Niederlanden: Schritt für Schritt

Schritt 1: Daten vorbereiten

Bevor Sie uns (oder einen Notar) beauftragen, sammeln Sie Folgendes:

  • vorgeschlagener Firmenname (Abgleich der Verfügbarkeit mit dem KVK-Handelsregister);
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeiten;
  • Angaben zu allen Geschäftsführern und Anteilseignern (vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit);
  • gewählte Kapital- und Aktienstruktur;
  • niederländische Geschäftsadresse.

Schritt 2: Notar oder Gründungsspezialisten beauftragen

Der Notar führt KYC-, UBO-, PEP- und andere Compliance-Prüfungen durch, prüft die Informationen und erstellt einen Entwurf der Gründungsurkunde.

Wenn Sie einen Spezialisten beauftragen, erhalten Sie zudem Beratung und Unterstützung über den gesamten Onboarding-Prozess hinweg, Erläuterungen zu den Gründungsdokumenten sowie fortlaufende Begleitung in jeder Phase bis zum erfolgreichen Abschluss.

 

Gründer, die die Niederlande nicht besuchen möchten, können den Notar über eine Vollmacht (POA) bevollmächtigen, die lokal unterzeichnet und legalisiert oder sogar während eines Videoanrufs beglaubigt wird. Dadurch ist die Remote-Gründung in den meisten Fällen möglich.

Schritt 3: Identitätsprüfung

Alle Geschäftsführer und Anteilseigner müssen identifiziert werden. Dies erfordert in der Regel:

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis;
  • einen Wohnsitznachweis (Versorgungsrechnung oder Kontoauszug, in der Regel nicht älter als drei Monate).

Schritt 4: Unterzeichnung der Gründungsurkunde

Sobald alle Unterlagen in Ordnung sind und der Urkundenentwurf genehmigt ist, beurkundet der Notar die Gründungsurkunde. Zu diesem Zeitpunkt entsteht die BV rechtlich.

Schritt 5: KVK-Registrierung

Der Notar übernimmt die KVK-Registrierung in der Regel direkt. Die BV wird in das Handelsregister eingetragen und erhält ihre KVK-Nummer. Damit ist das Unternehmen voll einsatzfähig.

Wenn die BV UBOs (wirtschaftlich Berechtigte – Anteilseigner mit mehr als 25%) hat, müssen diese auch im UBO-Register erfasst werden.

Schritt 6: Steuerliche Registrierung

Die KVK informiert die Belastingdienst nach der Registrierung automatisch. Die BV wird registriert für:

  • Körperschaftsteuer (vennootschapsbelasting);
  • Umsatzsteuer (BTW), sofern anwendbar.

Eine Umsatzsteuernummer wird in der Regel innerhalb von 1–3 Wochen nach der Registrierung vergeben.

Schritt 7: Geschäftskonto eröffnen

Eine BV muss ein separates Geschäftskonto haben. Das anfängliche Stammkapital muss nach der Gründung auf dieses Konto eingezahlt werden.

Profi-Tipp: Niederländische Geschäftskonten können insbesondere für Nichtansässige länger dauern als erwartet. Eine frühzeitige Planung – und eine Backup-Option wie eine internationale Fintech-Bank – verhindert operative Verzögerungen.

Kann man eine BV aus der Ferne gründen?

Ja, in den meisten Fällen kann eine niederländische BV ohne Besuch der Niederlande aus der Ferne gegründet werden.

Der Remote-Prozess erfolgt über eine Vollmacht – der Gründer unterschreibt Dokumente in seinem Heimatland, diese werden dann von einem lokalen Notar legalisiert oder per Apostille versehen und an den niederländischen Notar gesendet.

Hinweis! Bei UnitCity vereinfachen wir dies zusätzlich, indem wir die Unterschrift während eines Videoanrufs legalisieren und die ID-Überprüfung vollständig digital durchführen.

Die Remote-Gründung ist für Bürger und Einwohner aller Länder verfügbar, auch außerhalb der EU.

Wichtiger Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: Die Remote-Gründung einer BV löst nicht den Aufenthaltsstatus. Wenn der Gründer beabsichtigt, in den Niederlanden zu leben und aktiv über die BV zu arbeiten, ist separat eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. 

Kosten der BV-Gründung (2026)

Die Gesamtkosten für die Gründung einer BV in den Niederlanden hängen vom Notar, der Geschwindigkeit der Gründung, dem gewünschten Komfortniveau und davon ab, ob professionelle Unterstützung einbezogen wird.

Posten

Ungefähre Kosten

Notargebühr (Standardgründung)

€1000–€200

KVK-Registrierungsgebühr

~€85

BV + Holding-Struktur (Notar)

€1.500–€3.000+

Buchhaltungs-Setup

Variabel


Die Standardgründung dauert typischerweise 2–3 Wochen. Für dringende Fälle sind beschleunigte Verfahren verfügbar.

Holding-Strukturen: Einzelne BV vs. BV + Holding

Viele Gründer in den Niederlanden richten von Anfang an eine Holding-Struktur ein – zwei verbundene BVs statt einer.

In einer typischen Holding-Struktur:

  • Holding-BV – die persönliche Holdinggesellschaft, im Eigentum des Gründers. Hält Anteile an der operativen Gesellschaft und sammelt Gewinne oder Vermögenswerte;
  • Operative BV (Werk-BV) – das Unternehmen, das das Geschäft tatsächlich betreibt, Personal beschäftigt und Kunden fakturiert.

Die Holding-Struktur wird häufig genutzt, weil sie:

  • Unternehmensvermögen und ausgeschüttete Gewinne vom operativen Risiko trennt;
  • steuerlich effiziente Gewinnüberträge zwischen Einheiten ermöglicht und von der jährlichen Pflicht zur privaten Dividendenbesteuerung bei Ausschüttung entbindet;
  • Vermögenswerte und ausgeschüttete Dividenden vor Unternehmensgläubigern schützt;
  • Flexibilität für zukünftige Investitionen oder Mitgründerregelungen bietet.

Die Einrichtung einer Holding-Struktur bereits bei der Gründung ist deutlich einfacher und kostengünstiger als eine spätere Umstrukturierung.

Hinweis: Viele Gründer unterschätzen den Wert einer Holding-Struktur, sobald das Unternehmen konstante Gewinne erzielt. Eine spätere Umstrukturierung bringt zusätzliche Notarkosten und potenzielle steuerliche Konsequenzen mit sich.

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Steuerliche Überlegungen für eine niederländische BV

Sobald eine BV operativ ist, gelten mehrere laufende Steuerpflichten.

Körperschaftsteuer (Vennootschapsbelasting)

Die BV zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Jahresgewinn.

Der anwendbare Satz hängt vom zu versteuernden Gewinn des Unternehmens ab und sollte bei der Planung der Gewinnverwendung zusammen mit der Dividendenbesteuerung und der Vergütung des Geschäftsführers/Anteilseigners betrachtet werden.

Gehalt des Geschäftsführers (DGA-Gehalt)

Ein geschäftsführender Gesellschafter (DGA) muss sich aus der BV ein Mindestgehalt zahlen – das gebruikelijk loon. Dieses wird von der Belastingdienst festgelegt und muss widerspiegeln, was ein vergleichbarer Angestellter in einer ähnlichen Rolle verdienen würde. Für 2026 beträgt das Mindestgehalt des DGA €58.000 oder mehr, abhängig von Branche und Umständen.

Dieses Gehalt unterliegt der Einkommensteuer über die Lohnabrechnung. Die Lohnsteuerermäßigung Niederlande kann in relevanten Fällen die effektive Steuerlast senken.

Dividendenzahlung

Nach Zahlung des Mindestgehalts und der Körperschaftsteuer kann der verbleibende Gewinn als Dividende an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dividendeneinkünfte werden in Box 2 besteuert.

Zur Ausschüttung von Dividenden muss der Vorstand der BV einen Zahlungstest (uitkeringstoets) durchführen, der bestätigt, dass das Unternehmen nach der Ausschüttung seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.

Umsatzsteuer (BTW)

Die meisten BVs müssen vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Internationale Tätigkeiten oder grenzüberschreitende Rechnungsstellung können die Komplexität erhöhen.

Professionelle Buchhaltung und Steuer-Compliance wird dringend ab dem Zeitpunkt der Gründung empfohlen – nicht erst, wenn die erste Steuerfrist naht.

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BV für Nicht-EU-Expats: Was zu beachten ist

Nicht-EU-Staatsangehörige können eine BV auch ohne niederländische Aufenthaltserlaubnis gründen – der Geschäftsbetrieb innerhalb der Niederlande kann jedoch einen entsprechenden Aufenthaltsstatus erfordern.

Häufige Szenarien:

  • Gründer lebt im Ausland und führt die BV remote – grundsätzlich ohne niederländische Aufenthaltserlaubnis möglich, allerdings müssen Steueransässigkeit sowie Fragen der Geschäftsleitung und -kontrolle sorgfältig geprüft werden;
  • Nicht-EU-Gründer zieht in die Niederlande um – es ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die unternehmerische Tätigkeit erlaubt, bevor der Gründer hier über die BV leben und arbeiten kann;
  • Nicht-EU-Gründer mit einem Startup-Konzept – das Start-up-Visum kann für die erste Phase geeignet sein, mit Übergang zu einer Aufenthaltserlaubnis für Selbständige oder einem Arbeitsvertrag, sobald das Geschäft operativ ist;
  • US-Staatsangehörige – das DAFT-Visum bietet einen speziellen Weg für amerikanische Unternehmer, mit spezifischen Anforderungen an das Stammkapital.

Für Gründer, die einen längerfristigen Umzug in die Niederlande erwägen, hilft eine frühe Prüfung der Voraussetzungen für den Daueraufenthalt, spätere Überraschungen beim Zeitplan zu vermeiden.

Die 30%-Regelung und BV-Geschäftsführer

Expats, die in die Niederlande ziehen, um als Geschäftsführer ihrer eigenen BV zu arbeiten, können für die 30%-Regelung in Frage kommen – ein bedeutender Steuervorteil, der es ermöglicht, 30% des Bruttogehalts steuerfrei als Kostenpauschale zu zahlen.

Die Anspruchsberechtigung hängt jedoch von strengen Bedingungen ab, darunter:

  • Geschäftlicher Zweck des Umzugs;
  • Erfüllung der Mindestgehaltsgrenze;
  • der Zeitpunkt der Antragstellung im Verhältnis zum Beschäftigungsbeginn.

Speziell für BV-Gründer ist der Zeitpunkt des Antrags auf die 30%-Regelung eng mit dem Zeitpunkt des ersten Arbeitsvertrags zwischen dem Geschäftsführer und der BV verknüpft. Eine frühzeitige Planung ist daher unerlässlich.

Häufige Fehler bei der Gründung einer BV

Mehrere vermeidbare Probleme treten regelmäßig während und nach der BV-Gründung auf.

Die häufigsten sind:

  • keine Holding-Struktur von Anfang an einrichten – sobald die BV tätig ist, ist eine Umstrukturierung möglich, bringt aber zusätzliche Kosten und steuerliche Konsequenzen mit sich;
  • die falsche Geschäftsadresse wählen – der Zugang zu eingehender Post ist essenziell;
  • die DGA-Gehaltspflicht unterschätzen – ein Gehalt unterhalb des Mindestbetrags der Belastingdienst setzt den Geschäftsführer einem persönlichen Steuerrisiko aus;
  • das Zeitfenster für die 30%-Regelung verpassen – der Antrag muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der ersten Ankunft und dem ersten Arbeitstag in den Niederlanden gestellt werden;
  • Gründung mit aufenthaltsrechtlicher Klärung verwechseln – insbesondere für Nicht-EU-Staatsangehörige, die hier leben und arbeiten wollen;
  • das Buchhaltungs-Setup verzögern – Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerpflichten beginnen mit dem Gründungsdatum, nicht erst mit dem ersten profitablen Quartal.

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Fazit

Die Gründung einer BV in den Niederlanden ist ein gut strukturierter Prozess, umfasst jedoch mehr als nur Notarunterlagen.

Die richtige Struktur von Anfang an – ob Einzel-BV oder BV mit Holding – beeinflusst maßgeblich die Steuereffizienz, den Haftungsschutz und die operative Flexibilität in der Zukunft.

Gerade für Nicht-EU-Expats müssen Aufenthaltsstatus, Unternehmensstruktur und Steuerplanung von Beginn an aufeinander abgestimmt sein, statt getrennt in unterschiedlichen Phasen adressiert zu werden.

Häufig gestellte Fragen

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